Hygienekonzept

Liebe Camp-Teilnehmer,

nachfolgend findet ihr das aktualisierte Hygiene-Konzept. Wir bitten euch, dieses Hygienekonzept gut durchzulesen und zu befolgen. Bei Fragen und zum Nachweis (s. u.) wendet euch bitte an unseren Hygiene-Beauftragten, Karl: karl.gregor.muenchen@googlemail.com oder 0176 65848879).


1         Rechtsgrundlage [Bearbeiten]

Aufgrund des Veranstaltungsorts in Bayern stellt die Rechtsgrundlage in Hinsicht auf den Infektionsschutz zunächst die zum Camp aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dar (Stand 11.08.2021: BayIfSMV_13, gültig bis zum 25.08.2021). Sie kann durch übergeordnete Rahmenkonzepte, Verordnungen, Richtlinien und Gesetze erweitert werden. Nach aktuellem Stand sind öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass im Außenbereich bis 100 Leute bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50/100.000 zugelassen, diese Zahl reduziert sich auf 50 bei einer 7-Tages-Inzidenz von > 50 und unter 100/100.000.


2         Gefährdungsbeurteilung [Bearbeiten]

Die Gefahr für den Einzelnen setzt sich grob zusammen aus der epidemiologischen Gefährdung aufgrund einer inzwischen weltweiten Durchseuchung und dem individuellen Risiko vor allem schwer oder tödlich, aber auch chronisch zu erkranken.


2.1         Zum epidemiologischen Risiko

Das epidemiologische Risiko unterliegt stetigen Schwankungen in Abhängigkeit der Inzidenz, Durchimpfung, dem Wetter und weiteren Faktoren. Es kann für einen Zeitraum von einigen Tagen bis wenigen Wochen grob abgeschätzt und bietet zum aktuellen Stand, eineinhalb Wochen vor dem Camp eine gewisse Planungssicherheit. Hygienemaßnahmen und Tests können ein lokales Infektionsrisiko reduzieren.

Unter Berücksichtigung der zunehmenden Durchimpfung der Gesamtbevölkerung (Stand 11.08.2021: 62,7 % mind. einmal geimpft, 55,6 % vollständig geimpft), der durchgemachten Infektionen (Stand 11.08.2021: 3.799.425 gemeldete Infizierte) und der aufgrund der delta-lineage zunehmenden Inzidenz (Stand 11.08.2021: 25,1) wird zum Camp-Beginn die Inzidenz-Lage aktuell wie folgt prognostiziert:

Deutschland- und bayernweite Inzidenz mit sehr großer Wahrscheinlichkeit unter 100 und mit großer Wahrscheinlichkeit unter 50. Eine sichere Vorhersage ist jedoch nicht möglich.


2.2         Zum individuellen Risiko

Für das individuelle Risiko wurden zahlreiche Faktoren ausgemacht. Den mit Abstand größten Einfluss auf einen schweren Verlauf haben Alter (mehr als 80 % der Todesfälle bei über 65-Jährigen, mehr als 95 % bei über 45-Jährigen!) und Vorerkrankungen (RKI, CDC), aber auch Geschlecht, Schwangerschaft, sozioökonomischer Status und Blutgruppe wirken sich beispielsweise auf den Verlauf aus. Auch wenn der überwiegende Teil der MHN-Camp-Teilnehmer bezüglich Alter und Vorerkrankungen ein eher geringes Risiko aufweisen dürfte, können chronische, schwere oder sogar tödliche Infektionsverläufe niemals zu 100 % ausgeschlossen werden. Für dieses individuelle Risiko, sich selbst und andere mit entsprechenden Folgen anzustecken, haftet jeder Teilnehmer selbst. Gleichsam trägt jeder Teilnehmer ebenfalls das Risiko, eine vorzeitige Rückreise, z. B. bei positivem Testnachweis auf eigene Kosten anzutreten.


3         Handlungsempfehlungen [Bearbeiten]


3.1         Vor dem Camp


3.1.1        Verminderung des Risikos vor dem Camp

Wir bitten Teilnehmer, ihr Infektionsrisiko insbesondere in der Woche vor dem Camp nach Möglichkeit zu verringern:

-          1,5–2 Meter Mindestabstand sofern möglich einzuhalten

-          Zweckbestimmtes, korrektes Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bzw. einer Maske mit mindestens gleichwertiger Partikelfilterfunktion bei erhöhtem Infektionsrisiko (z. B. ÖPNV, Innenräume, Veranstaltungen, bei denen viele Menschen zusammenkommen und kein Mindestabstand eingehalten wird/werden kann).

-          Meiden von Massenveranstaltungen, insbesondere ohne adäquaten Schutz

-          Übliche Hygienemaßnahmen, bspw. Händewaschen und regelmäßiges Lüften von Innenräumen


3.1.2        Gültige Nachweise zur Camp-Teilnahme

Für die Teilnahme am Camp wird (spätestens) zu Beginn wird einer der folgenden Nachweise benötigt:

1)      Vollständiger in Deutschland gültiger regulärer Impfschutz, d. h. mind. 14 Tage nach der zweiten Impfung (respektive nach der ersten Impfung bei Impfung mit Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson)

2)      Durchgemachte Infektion innerhalb der 6 Monate vor Camp-Beginn mit positivem PCR-Nachweis (20.02.2021 oder später)

3)      Durchgemachte Infektion mit positivem PCR-Nachweis am 19.02.21 oder früher mit einfacher in Deutschland zugelassener Impfung und einem Abstand zur Impfung von mind. 14 Tagen.

4)      Negativer PCR-Test (Naso- oder Oropharynx-Abstrich), der zum Beginn der Camp-Teilnahme nicht älter als drei Tage ist.

5)      Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Hygiene-Beauftragten (Kontaktdaten s. o.) nach Beurteilung von individuellen Gesundheitsunterlagen (z. B. IgG-Antikörper-Titer, ärztlichen Dokumenten zum Nachweis einer durchgemachten Infektion, …). Die Gründe/Unterlagen für die Unbedenklichkeitsbescheinigung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (s. z. B. § 9 Abs. 1 MBO-Ä), auch gegenüber anderen Teilnehmern und dem Camp-Orga-Team.

6)      Eine Freitestung durch Antigen-Schnelltests muss wiederholt erfolgen. Der erste Test erfolgt am Anreisetag durch den Hygienebeauftragten. Alternativ kann ein schriftliches Schnelltestergebnis vom Anreisetag vorgelegt werden. Am dritten Tag nach Anreise erfolgt ein zweiter Antigen-Schnelltest, um die diagnostische Lücke weiter zu reduzieren. Der zweite Test kann entfallen, wenn zwischenzeitlich ein vollständiger Impfschutz nach Punkt 1 oder Punkt 3 angenommen werden darf.

Für die Datensicherheit bei der Übermittlung an den Hygienebeauftragten trägt der Teilnehmer Sorge. Der Nachweis von Impfungen kann erfolgen über einen internationalen Impfausweis oder eine gleichwertige analoge Bescheinigung oder einen digitalen Impfausweis (z. B. Corona-Warn-, CovPass- oder Luca-App). Die obigen Maßnahmen werden getroffen, um während des Camps das größtmögliche Maß an gewohntem Camp-Feeling zu ermöglichen.


3.2         Auf dem Camp


3.2.1        Allgemeine Hygiene-Maßnahmen

Es werden Desinfektionsmittelspender an den Eingängen der Sanitäranlagen, des Küchenzelts, der Lagerfeuerjurte und der Küche positioniert. Seifenspender für das Händewaschen werden in der Küche und an den Waschbecken in den Sanitäranlagen bereitgestellt. Zum Händewaschen nutzt jeder Teilnehmer ein eigenes Handtuch.

Für An- und Abreise, Einkauf, Veranstaltungen außerhalb des Camps oder für den Fall eines plötzlichen Ausbruchs, bringen alle Teilnehmer eine ausreichende Menge an FFP2-Masken mit. Ein Abstand von 1,5 Metern bzw. das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist einzuhalten, sofern kein gültiger Nachweis nach 3.1.2 dem Hygienebeauftragten vorgezeigt wurde.


3.2.2        Zelte und Räumlichkeiten

Im Gegensatz zu den Vorjahren, bei denen das Mitbringen von Einzelzelten oft unerwünscht waren, steht es Teilnehmern frei, sich eigene Zelte mitzubringen und zu nutzen. Teilnehmern ohne eigenes Zelt werden wie üblich Schlafzelte gestellt, wobei versucht wird, die Teilnehmer möglichst gleichmäßig zu verteilen. Ein Einzelzelt wird für den Quarantänefall bereitgehalten. Für Räumlichkeiten gelten analog zu ihrer Größe maximale Personenanzahlen, die den Teilnehmern kommuniziert werden. Die Lüftung der Zelte erfolgt aufgrund ihrer Bauweise dauerhaft. Geschlossene Räumlichkeiten werden entsprechend ihrer Nutzungshäufigkeit und nach Möglichkeit gelüftet.


3.2.3        Sportveranstaltungen und Veranstaltungen mit körperlicher Betätigung

Unter Zuschauern ist auf einen ausreichenden Abstand zu achten. Sollte während der Ausübung von Sport (z. B. Volleyball-Turnier) der Abstand von Zuschauern nicht gewährleistet werden können, sind entsprechend des Rahmenkonzepts Sport der 13. BayIfSMV FFP2-Masken zu tragen. Sollten Teilnehmer – z. B. bei Workshops mit körperlicher Anstrengung – eine längere Zeit innerhalb von Räumlichkeiten verbringen, wird für sie entsprechend der Belüftungssituation eine Maskenpflicht im Einzelfall geprüft.


3.2.4        Zusätzliche Hygiene-Maßnahmen

Das Orga-Team behält sich vor und während des Camps vor, kurzfristig für die weitere Teilnahme verbindliche Regeln zu bestimmen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Infektionsverdacht besteht, sich ein hohes Risiko für bestimmte Teilnehmer abzeichnet oder insgesamt eine geringe Durchimpfungsrate unter den Teilnehmern vorliegt. Zu möglichen Maßnahmen zählen unter anderem zusätzliche Antigen-Tests oder das gezielte Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, ggf. auch einer FFP2-Maske. Sollten Krankheitssymptome nach Einschätzung des Orga-Teams absichtlich verschwiegen werden oder das Recht zur Teilnahme mit gefälschten Unterlagen erschlichen werden, kann dies zum sofortigen Ausschluss des jeweiligen Teilnehmers vom Camp führen.

Sollte bei einem Teilnehmer der Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion bestehen, ist der Verdacht umgehend zunächst an den Hygienebeauftragten zu melden. Dieser entscheidet darüber, ob und welche Maßnahmen daraufhin ergriffen werden. Zur vorübergehenden Absonderung wird ein Einzelzelt vorgehalten.


3.3         Nach dem Camp

Eine allgemeine Handlungsempfehlung für die Zeit nach dem Camp wird es nicht gegeben. Für individuelle Empfehlungen steht der Hygieneverantwortliche zur Verfügung.


4         Corona-bedingte Stornierung [Bearbeiten]

Das Camp-Orga-Team ist bestrebt, eine individuelle Lösung für kurzfristige Corona-bedingte Stornierungen zu finden. Hierunter fallen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die durch ein Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne und der PCR-positive Nachweis einer Infektion mit SARS‑CoV-2. Für die individuelle Absprache bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Camp-Orga-Team (mhn-camp@mind-hochschul-netzwerk.de) oder unserem Hygiene-Beauftragten (karl.gregor.muenchen@googlemail.com).