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Website: Mind-Hochschul-Netzwerk e.V.
Kurs: Mind-Hochschul-Netzwerk e.V.
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Datum: Saturday, 20. April 2024, 16:31

Was ist das MHN?

Uns verbinden vor allem persönliches Engagement und das Bedürfnis, uns kontinuierlich weiterzuentwickeln. Wir sind gespannt auf anregende Standpunkte, neue Sichtweisen und immer wieder Wissenschaft! Uns bewegt das Interesse an kreativen Ideen und der Erweiterung des eigenen Horizonts.

Was wir machen

1. Wofür steht das MHN?

Das Mind-Hochschul-Netzwerk (MHN) steht für Spaß am interdisziplinären (M), akademischen (H) und Austausch (N) zwischen aufgeschlossenen jungen Menschen, die sich aktiv in eine anregende Gemeinschaft einbringen möchten und Freude daran haben, ihren beruflichen und persönlichen Horizont kontinuierlich zu erweitern. Das „M“ in MHN steht aber auch für Mitmachen – denn wir leben vom ehrenamtlichen Engagement unserer Mitglieder!

2. Was bietet das MHN?

Das MHN bietet die Möglichkeit, dich mit anderen kreativen und engagierten jungen Menschen zu vernetzen und gemeinsam akademische und nicht-akademische Veranstaltungen zu organisieren und zu genießen. In Regionalgruppen, die in allen größeren Universitätsstädten vertreten sind, kommen MHNler regelmäßig zum geselligen Austausch zusammen. Akademische, wie auch private Themen, sind dabei gleichermaßen von Bedeutung. Deine fachliche Expertise kannst du als Referent in einem Workshop oder Seminar mit anderen MHN-Mitgliedern teilen oder als Teilnehmer erweitern. Unsere Seminare richten wir meist in verschiedenen Jugendherbergen in Deutschland aus und decken eine große Bandbreite von Themen ab, die sich von Akrobatik und Business English bis hin zu Yoga und Zeitmanagement erstrecken.

Das Herzstück des MHN-Jahres ist die Mind-Akademie, bei der über 200 Mitglieder für mehrere Tage in einer lockeren Atmosphäre für professionelle Vorträge, Netzwerke und Gedankenaustausche zusammenkommen. Ein sommerliches Pendant zur Akademie ist das Mind-Camp, das den Kerngedanken der Akademie unter freien Himmel verlagert. Das gesamte MHN ist eine Plattform zur freien und aktiven Mitgestaltung, in dem die Mitglieder wachsen und sich selbst verwirklichen sollen. Wenn du also noch mehr als die angebotenen Veranstaltungen suchst, bist du herzlich dazu eingeladen, selber eigene Seminare und Workshops anzubieten. Das MHN ist letztlich das, was du daraus machst.

3. Wie funktioniert das MHN?

Das MHN ist wie im Organigramm dargestellt aufgebaut. Es lässt sich aber auch in sechs Regeln zusammenfassen:

1. Wer macht, hat die Macht.

Wer sich aktiv einbringt, entscheidet auch.

2. Mach’s oder sag, dass du’s lässt.

Wer verspricht, etwas zu erledigen, muss es entweder tun oder den anderen mitteilen, dass er es nicht schafft. Beides ist immer akzeptabel. Das Schlimmste für das MHN ist, eine Arbeit zu blockieren. Wenn ich kommuniziere, dass ich es nicht schaffe, kann eine andere Lösung gefunden werden. Bleibt eine Aufgabe liegen, ohne dass jemand anderes davon erfährt, ist unnötig Zeit vergangen und andere sind frustriert.

3. Differenzen lassen sich nicht per E-Mail lösen.

Wenn es Differenzen gibt, die zu eskalieren drohen, ist ein Telefonat oder ein persönliches Gespräch nötig. E-Mails sind nicht hilfreich. Im persönlichen Gespräch lassen sich Missverständnisse, um die es sich meist handelt, schneller klären.

4. Nein heißt nein.

Wenn jemand klar sagt, dass er eine Aufgabe nicht erledigen will, dann akzeptieren wir das. Ein Aufzwingen schadet nur (siehe oben).

5. Helfen statt meckern.

MHN ist ein Netzwerk von Freiwilligen. Nicht alles läuft immer rund. Daher ist Kritik immer dann willkommen, wenn du genau da, wo etwas schiefläuft, mit anpackst.

6. Einfach machen.

Es muss nicht perfekt sein. Es ist besser, zu einer brauchbaren Lösung zu kommen, anstatt eine perfekte nie zu erreichen.

4. Was ist die Mind-Akademie?

Die Mind-Akademie ist die jährliche Hauptveranstaltung des MHN, die am ersten Wochenende im Oktober stattfindet. Der Veranstaltungsort wechselt jedes Jahr zwischen verschiedenen Jugendherbergen in Deutschland. In den vier bis fünf Tagen werden unter einem bestimmten Oberthema (2017: „Experimente“) Vorträge aus verschiedensten wissenschaftlichen Bereichen angeboten. Begleitet werden sie durch unterschiedliche Workshops, die auch praktische Tätigkeiten nicht zu kurz kommen lassen, und ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm aus Stadtführungen, Museumsbesuchen und Frühsportprogramm [nicht lesbar] bietet [?]. In einem extra Spielezimmer lassen Brettspielefreunde die Abende ausklingen. Die Lounge stellt den zentralen Anlaufpunkt dar, um sich mit den anderen Teilnehmern auszutauschen, weiter mit den Referen*tinnen ins Gespräch zu kommen, neue Kontakte zu knüpfen oder den Tag einfach Revue passieren zu lassen.

Alles für die Mind-Akademie Notwendige wie etwa Verpflegung, Unterkunft, Vortragsprogramm etc. wird dabei ehrenamtlich von den Mitgliedern des MHN organisiert. Die Teilnehmer zahlen lediglich den Selbstkostenpreis, der bewusst so kalkuliert wird, dass Studierende sich das Treffen möglichst problemlos leisten können.

5. Wie kann ich MHN-Mitglied werden?

  1. Du füllst das Aufnahmeformular aus.
  2. Wir prüfen deine Antragsdaten und melden uns gegebenenfalls bei Rückfragen.
  3. Wir benachrichtigen dich über das Ergebnis.

 

6. Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Hast du noch keine Antwort auf deine Fragen gefunden? Schick uns einfach eine Mail an die im Bereich Kontakt genannten Adressen und wir helfen dir gerne weiter.

 

Vereinssatzung und Ordnungen

Satzung (Stand 25.09.2021)

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen MHN, ausgeschrieben: Mind-Hochschul-Netzwerk. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e. V.“.

(2) Der Sitz des Vereins ist Bruchsal.

(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur sowie von Erwachsenen- und Weiterbildung (entspricht „Volksbildung“ gemäß § 52 Abs. 2 AO).

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • die Vernetzung der Mitglieder untereinander,
  • die Vernetzung mit Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung,
  • die Durchführung von oder Beteiligung an Weiterbildungsveranstaltungen, insbesondere Akademien und Seminaren,
  • die Durchführung von oder Beteiligung an künstlerischen oder kulturellen Workshops, etwa im Bereich bildende Kunst, Musik und Theater.

(3) Der Verein richtet sich an hochintelligente und wissenschaftlich interessierte Menschen mit Freude an lebenslangem Lehren und Lernen. MHN versteht sich als Mitmach-Netzwerk, das von allen Mitgliedern durch ehrenamtliches Engagement getragen wird.

§ 3 Selbstlosigkeit

(1) (gestrichen)

(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins als Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(5) Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile aus dem Vereinsvermögen.

(6) Vereinsämter werden von den Mitgliedern grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Eine über den Ersatz von Auslagen hinausgehende Vergütung für die Ausübung eines Vereinsamtes ist nicht zulässig. Der Auslagenersatz kann durch vom Vorstand festzulegende angemessene Pauschalen geleistet werden.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Vereinsmitglieder können natürliche Personen werden.

(2) Der Aufnahmeantrag ist in Textform durch das Online-Aufnahmeformular zu stellen, mit welchem die Satzung und Ordnungen des Vereins anerkannt werden.

(3) Die Aufnahmekommission (siehe § 10) entscheidet über den Antrag. Die Wiederaufnahme von zuvor ausgeschlossenen Mitgliedern bedarf zusätzlich der Zustimmung des Vorstands. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/-in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig mit einfacher Mehrheit entscheidet.

(4) Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag positiv beschieden ist und das Neumitglied den Zugang zur MHN-Mitgliederverwaltung aktiviert hat. Die Aktivierung des Zugangs muss nach Erhalt der Zugangsdaten innerhalb von zwölf Wochen erfolgen. Wurde der Zugang innerhalb dieser Frist nicht aktiviert, muss das Aufnahmeverfahren erneut durchlaufen werden.

(5) Näheres zum Aufnahmeverfahren regelt die Aufnahmeordnung.

(6) Mitgliedern, die vor der Mitgliederversammlung vom 05.10.2018 dem Projekt MHN beigetreten sind und am Stichtag 25.09.2021 weiterhin Mitglied des Projekts waren, wird die Gelegenheit eines vereinfachten Aufnahmeverfahrens gegeben. Sie werden Mitglied des Vereins, wenn sie die Anerkennung der Satzung und Ordnungen bis zum 31.03.2022 über ein im Vereinsintranet zur Verfügung gestelltes Formular erklären oder schriftlich am 25.09.2021 auf der Mitgliederversammlung bestätigen.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Es besteht keine Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags.

(2) Jedes ordentliche Mitglied hat das aktive und passive Wahlrecht.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:

  • Tod des Mitglieds.
  • Austritt zum Ende eines Jahres, der dem Vorstand bis zum 30. November des Jahres in Textform mitgeteilt wurde. In besonderen Fällen kann der Vorstand einem sofortigen Austritt zustimmen.
  • Ausschluss mit sofortiger Wirkung, den der Vorstand bei grober Zuwiderhandlung gegen Vereinsziele, vereinsschädigendem Verhalten, Verletzung satzungsgemäßer Pflichten oder Zahlungsrückstand aussprechen kann. Dem betroffenem Mitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dem betroffenen Mitglied steht die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig mit einfacher Mehrheit entscheidet.

§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung (MV),
  • der Vorstand,
  • die Aufnahmekommission,
  • die Finanzprüfer/-innen.

§ 8 Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.

(2) Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere

  • die Entgegennahme der Berichte des Vorstands,
  • die Entlastung des Vorstands,
  • die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und der zugehörigen Ordnungen (außer der Geschäftsordnung des Vorstands),
  • die Erstellung und Änderung einer Beitragsordnung,
  • die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins,
  • die Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen
  • sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

(3) In jedem Geschäftsjahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen in Textform unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene E-Mail-Adresse gerichtet ist und innerhalb von drei Wochen vor Stattfinden der Mitgliederversammlung (gleicher Wochentagsname) durch den Vorstand per E-Mail versandt worden ist.

(4) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

(5) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung einschließlich des Vereinszwecks ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Enthaltungen zählen bei der Berechnung der 2/3-Mehrheit nicht mit.

(6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das neben der Schriftführerin oder dem Schriftführer auch von der Sitzungsleitung oder einem Mitglied des Vorstands unterzeichnet wird. Die Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung.

(7) Der Vorstand kann jederzeit von sich aus eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies in Textform unter Angabe von Gründen verlangt. Die Versammlung ist dann innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrages einzuberufen. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die genannten Regelungen zur Mitgliederversammlung, soweit sie sich nicht ausdrücklich oder sinngemäß nur auf eine ordentliche Mitgliederversammlung beziehen.

(8) Näheres zur Mitgliederversammlung regelt die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung.

§ 9 Der Vorstand

(1) Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Anzahl der Vorstandsmitglieder für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Vorstandswahl erhöht werden. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine/-n Vorsitzende/-n und verteilt die Aufgaben innerhalb des Vorstands nach eigenem Ermessen.

(2) Der Vorstand wird gemäß § 13 direkt durch die Mitglieder gewählt. Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein.

(3) Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten nach den Beschlüssen und Weisungen der Mitgliederversammlung und unter Einhaltung der Satzung. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Der Vorstand kann Entscheidungen, die gemäß Satzung den Mitgliedern zustehen, vorläufig selbst treffen, wenn es das Wohl des Vereins dringend erfordert. Solche Entscheidungen sind bei der nächsten Mitgliederversammlung zur endgültigen Bestätigung vorzulegen.

(4) Der Vorstand kann Mitglieder bei Zuwiderhandlung gegen Vereinsziele, vereinsschädigendem Verhalten oder Verletzung satzungsgemäßer Pflichten verwarnen, die Rechte des betreffenden Mitglieds, ausgenommen das aktive und passive Wahlrecht, temporär – jedoch längstens bis zur nächsten Mitgliederversammlung – aussetzen oder das Mitglied gemäß § 6 ausschließen. Dem betroffenem Mitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sanktionen gegen Mitglieder sind einschließlich der Stellungnahme des Mitglieds vereinsintern öffentlich zu machen, sofern das Mitglied nicht widerspricht.

(5) Der Vorstand fällt Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Näheres kann durch eine Geschäftsordnung des Vorstands geregelt werden.

(6) Vorstandsmitglieder scheiden durch Rücktritt, Beendigung der Vereinsmitgliedschaft oder Abwahl vorzeitig aus dem Vorstand aus. In diesen Fällen bestimmt der Vorstand unverzüglich eine Person zur Nachfolge, deren Amtsperiode mit der nächsten regulären Vorstandswahl endet. Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Bestimmung ihrer Nachfolge im Amt, längstens jedoch sechs Monate.

(7) Scheiden mindestens zwei der gewählten Vorstandsmitglieder vorzeitig aus, sind unverzüglich Neuwahlen des gesamten Vorstands anzusetzen.

§ 10 Die Aufnahmekommission

(1) Die Aufnahmekommission wird durch den Vorstand eingesetzt. Aufnahmekommissionsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein.

(2) Die Aufnahmekommission muss aus mindestens drei Personen bestehen.

(3) Die Aufnahmekommission entscheidet fallweise und gemeinschaftlich über die Aufnahme von Neumitgliedern. Ein Aufnahmeantrag ist angenommen, wenn drei Mitglieder der Aufnahmekommission zustimmen. Näheres regelt die Aufnahmeordnung.

(4) Die Mitglieder der Aufnahmekommission scheiden durch Rücktritt oder Absetzung durch den Vorstand aus.

§ 11 Die Finanzprüfung

(1) Zwei Finanzprüfer/-innen werden gemäß § 13 durch die Mitglieder gewählt. Die Finanzprüfer/-innen dürfen dem Vorstand nicht angehören und in einer zu prüfenden Zeit nicht angehört haben. Sie dürfen nicht mit Vorstandsmitgliedern verwandt sein oder sich mit solchen in einer partnerschaftlichen Beziehungbefinden oder in der zu prüfenden Zeit befunden haben.

(2) Die Finanzprüfer/-innen prüfen die Kassenführung und das Finanzgebaren des Vorstands. Dies geschieht vor jeder ordentlichen Mitgliederversammlung oder auf Anforderung einer Mitgliederversammlung.

(3) Finanzprüfer/-innen scheiden durch Rücktritt oder Abwahl vorzeitig aus. Scheidet ein/-e Finanzprüfer/-in während der Amtszeit aus, so tritt an seine/ihre Stelle die Person, die bei der letzten Wahl das nächstbeste Wahlergebnis erreicht hat. Steht eine solche Person nicht zur Verfügung, bestimmt die/der verbliebene Finanzprüfer/-in eine/-n Nachfolger/-in.

§ 12 Vereinsführung und -verwaltung

(1) Die Vereinsführung und -verwaltung obliegt dem Vorstand.

(2) Der Vorstand kann in angemessenem Umfang entgeltlich Dienstleistungen beauftragen oder Personal einstellen. Vorstandsmitglieder dürfen nicht mit entgeltlichen Dienstleistungen beauftragt werden.

§ 13 Wahlen und Abstimmungen

(1) Vorstandsmitglieder und Finanzprüfer/-innen werden durch die Mitglieder gewählt. Ihre reguläre Amtszeit beträgt zwei Jahre.

(2) Eine Abwahl einzelner Amtsinhaber/-innen wird durchgeführt, wenn eine einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung dies verlangt.

(3) Wahlen werden als Online-Abstimmung durchgeführt, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt im Einzelfall eine andere Form der Wahl. In anderen Angelegenheiten als Wahlen wird eine Online-Abstimmung durchgeführt, wenn der Vorstand oder die Mitgliederversammlung dies beschließt oder ein Zehntel aller Mitglieder dies verlangt. Online-Abstimmungen sind Abstimmungen der Mitgliederversammlung gleichgestellt.

(4) Die Wahlleitung wird mit ihrem Einverständnis vom Vorstand in jedem Jahr zum 30.06. für die Dauer von einem Jahr eingesetzt. Der Wahlleitung dürfen keine amtierenden Vorstandsmitglieder oder Personen, die für ein zu besetzendes Amt kandidieren, angehören. Die Wahlleitung besteht aus mindestens einem Mitglied des Vereins.

(5) Die Wahlleitung ist verantwortlich für die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Wahlen und Online-Abstimmungen nach demokratischen Grundsätzen. Sie informiert per E-Mail rechtzeitig unter einer Frist von jeweils mindestens zwei Wochen vor Beginn der Wahl bzw. des Abstimmungszeitraums über die Möglichkeit zur Kandidatur, zur Teilnahme an Wahlen und Online-Abstimmungen. Sie stellt das Ergebnis fest und macht das Ergebnis den Mitgliedern zugänglich.

(6) Kandidaturen auf ein Amt sind gegenüber der Wahlleitung bis spätestens eine Woche vor Beginn der Wahl zu erklären.

(7) Die Wahlleitung ermöglicht es den Kandidierenden, sich den Mitgliedern online vorzustellen. Wahlen finden in der Regel kurz nach der Mitgliederversammlung statt.

(8) Wahlen zu Vereinsämtern werden in der Regel im Wege einer Fernabstimmung in einem Onlineverfahren ohne Mitgliederversammlung durchgeführt. Abstimmungen werden auf der Mitgliederversammlung oder online durchgeführt. Bei turnusmäßigen Wahlen muss die Kandidatur rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung erklärt werden. Kandidierende sind angehalten, sich auf der Mitgliederversammlung vorzustellen oder vorstellen zu lassen.

(9) Die Wahlleitung legt die Dauer der Wahl bzw. Online-Abstimmung fest. Wenn sie nicht auf der Mitgliederversammlung durchgeführt wird, muss mindestens zwei Wochen Gelegenheit zur Abstimmung gegeben werden.

(10) Bei Online-Abstimmungen gelten, die gleichen Quoren wie bei den entsprechenden Abstimmungen der Mitgliederversammlung. Die Online-Wahlen werden in der Form durchgeführt, dass Mitglieder auf einem von der Wahlleitung bereitgestellten elektronischen Formular in einer Form, die einer Briefwahl hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Prüfung der Stimmberechtigung, der Sicherstellung der einmaligen Stimmabgabe und des Wahlgeheimnisses entspricht, abstimmen. Die Namen der Kandidierenden werden im Fall der Personenwahl alphabetisch nach Nachnamen aufgeführt.

(11) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die in der Mitgliederverwaltung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt haben und, sofern erhoben, alle fälligen eigenen Mitgliedsbeiträge bezahlt haben.

(12) Jedes Mitglied kann zu jedem/jeder Kandidierenden sein Votum (Ja - Nein - Enthaltung) abgeben. Gewählt ist derjenige/diejenige mit der größten Differenz zwischen Ja- und Nein-Stimmen, jedoch nur dann, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt.

(13) Bei Stimmengleichheit entscheidet das durch die Wahlleitung zu ziehende Los.

(14) Die Annahme der Wahl ist gegenüber der Wahlleitung zu erklären und von dieser zu dokumentieren. Nimmt eine Person die Wahl nicht an, ist die Person mit der nächsthöheren Stimmendifferenz gewählt, wenn die Anzahl der auf sie abgegebenen Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt und sie die Wahl annimmt.

(15) Konnten nicht alle Ämter besetzt werden, organisiert die Wahlleitung eine Nachwahl für die nicht besetzten Ämter.

(16) Scheidet ein/e Finanzprüfer/in während der Amtszeit aus, so tritt an seine/ihre Stelle die Person, die bei der letzten Wahl die nächsthöhere Stimmenzahl erreicht hat. Steht eine solche Person nicht zur Verfügung, bestimmt die/der verbliebene Finanzprüfer/in eine/n Nachfolger/in mit deren/dessen Zustimmung.

§ 14 Auflösung des Vereins

(1) Die Mitgliederversammlung kann den Verein mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten auflösen.

(2) Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die MinD-Stiftung gGmbH, Cham, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Die Mitgliederversammlung kann diese Satzung einschließlich des Vereinszwecks mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten ändern.

(2) Diese Satzung wurde am 5. Oktober 2018 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt mit Beschluss in Kraft.


Aufnahmeordnung

§ 1 Arbeitsweise

(1) Die Aufnahmekommission berücksichtigt bei ihrer Entscheidung die folgenden Kriterien:

  • multidisziplinäres wissenschaftliches Interesse,
  • Engagement und Mitwirkungsbereitschaft,
  • Hochbegabung.

(2) MHN nimmt in der Regel nur volljährige Personen auf. Nicht-volljährige Personen können mit schriftlicher Zustimmung einer sorgeberechtigten Person Vereinsmitglieder werden, sofern sie nach Ansicht der Aufnahmekommission oder des Vorstandes eine ausreichende Reife zeigen. In der Regel wird eine solche bei Studierenden angenommen.

(3) Die Aufnahmekommission kann zur Entscheidungsfindung sowohl bei der antragstellenden Person als auch im Aufnahmeantrag erwähnten Personen Informationen einholen.

(4) Sollte ein Aufnahmekommissionsmitglied die Aufnahme ablehnen, so diskutiert die Kommission vor der endgültigen Entscheidung die Aufnahme.

(5) Ein Neumitglied ist aufgenommen, wenn mindestens drei Aufnahmekommissionsmitglieder ohne Gegenstimme oder nach erfolgter Diskussion zustimmen.

§ 2 Schlussbestimmungen

(1) Die Mitgliederversammlung kann diese Aufnahmeordnung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten ändern.

(2) Diese Aufnahmeordnung wurde am 5. Oktober 2018 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt mit Beschluss in Kraft.


Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung (Stand 25.09.2021)

§ 1 Öffentlichkeit

Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich. Auf Antrag durch ein anwesendes Mitglied kann die Öffentlichkeit  für einzelne Tagesordnungspunkte ausgeschlossen werden, wenn ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten zustimmt.

§ 2 Versammlungsleitung

(1) Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Vorstandsvorsitzenden eröffnet, geleitet und geschlossen. Diese Aufgabe oder Teile davon können delegiert werden.

(2) Die Versammlungsleitung ist vor Beginn der Mitgliederversammlung durch die anwesenden Mitglieder zu bestätigen. Falls die Versammlungsleitung nicht bestätigt wird, bestimmen die anwesenden Mitglieder aus ihrer Mitte eine Versammlungsleitung mit einfacher Stimmenmehrheit.

(3) Der Versammlungsleitung stehen alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen Befugnisse zu. Ist die ordnungsgemäße Durchführung der Mitgliederversammlung gefährdet, kann sie insbesondere

  • das Wort entziehen
  • Einzelpersonen auf Zeit oder für die ganze Versammlungszeit ausschließen
  • die Versammlung unterbrechen oder aufheben.

Über Einsprüche – die unmittelbar ohne Begründung vorzubringen sind – entscheidet die Versammlung ohne Aussprache.

(4) Nach Eröffnung prüft die Versammlungsleitung die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, die Anwesenheitsliste, die Stimmberechtigung und gibt die Tagesordnung bekannt. Diese Prüfungen können delegiert werden. Über Einsprüche gegen die Tagesordnung oder Änderungsanträge entscheidet die Versammlung ohne Aussprache.

§ 3 Worterteilung und Redefolge

(1) Zu jedem Punkt der Tagesordnung ist eine Redeliste aufzustellen. Die Eintragung erfolgt in der Reihenfolge der Wortmeldungen.

(2) Das Wort zur Aussprache erteilt die Versammlungsleitung, in der Regel anhand der Redeliste.

(3) Wer einen Antrag gestellt hat, erhält zu Beginn und am Ende der Aussprache zu diesem Antrag das Wort. Diese Person kann sich auch außerhalb der Redeliste zu Wort melden; die Versammlungsleitung muss dieser Wortmeldung nachkommen.

(4) Die Versammlungsleitung kann in jedem Fall außerhalb der Redeliste das Wort ergreifen.

§ 4 Wort zur Geschäftsordnung

(1) Das Wort zur Geschäftsordnung wird außerhalb der Reihenfolge der Redeliste erteilt, wenn die aktuell redende Person geendet hat.

(2) Pro Antrag zur Geschäftsordnung dürfen nur eine Fürrede und eine Gegenrede gehört werden.

(3) Die Versammlungsleitung kann jederzeit das Wort zur Geschäftsordnung ergreifen und Redner/-innen unterbrechen.


§ 5 Anträge

(1) Anträge oder Ergänzungen der Tagesordnung müssen dem Vorstand eine Woche vor dem Versammlungstermin in Textform vorliegen und sollen eine Begründung enthalten. Änderungen der Tagesordnung im Vergleich zur Einladung sind zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.

(2) Dringlichkeitsanträge sind Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Sie müssen der Versammlungsleitung schriftlich vorgelegt werden. Über die Dringlichkeit eines Antrages ist außerhalb der Redeliste sofort abzustimmen, nachdem der/die Antragsteller/-in gesprochen hat. Eine Gegenrede ist zuzulassen. Dringlichkeitsanträge kommen nur nach Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zur Beratung. Für ihren Beschluss ist die Mehrheit notwendig, die der Antrag als Nicht-Dringlichkeitsantrag benötigen würde.

(3) Änderungsanträge ergeben sich aus der Beratung eines Antrages und ändern, ergänzen oder führen diesen fort. Sie sind ohne Feststellung der Dringlichkeit zugelassen.

(4) Anträge über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins müssen den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sein. Andernfalls können sie erst auf der nächsten Mitgliederversammlung oder auf Antrag der Mitgliederversammlung per Online-Abstimmung beschlossen werden.


§ 6 Anträge zur Geschäftsordnung

(1) Folgende Anträge zur Geschäftsordnung sind insbesondere zulässig:

  • Änderung der Tagesordnung
  • Nichtbefassung mit einem Antrag
  • Vertagung eines Verhandlungsgegenstandes
  • Sitzungsunterbrechung
  • Schluss der Debatte bzw. Verzicht auf Aussprache
  • Schluss der Redeliste
  • Begrenzung der Redezeit
  • Besondere Form der Abstimmung
  • (Wiederholung der) Auszählung der Stimmen
  • Verweis eines Verhandlungsgegenstands auf Online-Abstimmung
  • Neuwahl der Versammlungsleitung

(2) Über Anträge zur Geschäftsordnung ist außerhalb der Redeliste sofort abzustimmen, nachdem der/die Antragsteller/-in gesprochen hat. Eine Gegenrede ist zuzulassen. Bei mehreren Geschäftsordnungsanträgen ist § 7 Abs. (2) anzuwenden.

§ 7 Abstimmungen

(1) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

(2) Über jeden Antrag wird gesondert abgestimmt. Liegen zu einer Sache mehrere Anträge vor, so ist über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. Bestehen Zweifel, welcher Antrag der weitestgehende ist, entscheidet die Versammlung.

(3) Abstimmungen erfolgen in der Regel offen. Werden Stimmkarten ausgegeben, sind diese zu verwenden. Eine Abstimmung wird geheim durchgeführt, wenn eine anwesendes, stimmberechtigtes Mitglied dies verlangt.

(4) Nach Eintritt in die Abstimmung darf das Wort zur Sache nicht mehr erteilt werden. Bei Zweifeln über die Abstimmung kann sich die Versammlungsleitung jedoch zu Wort melden und Auskunft geben.

(5) Eine Abstimmung wird wiederholt, wenn mindestens ein Zehntel der anwesenden Stimmberechtigten dies beantragt und die Mitgliederversammlung dem zustimmt.

§ 8 Versammlungsprotokolle

(1) Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein/-e Schriftführer/-in zu wählen.

(2) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das die Versammlungsleitung und der/die Schriftführer/-in unterzeichnet. Das Protokoll wird den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Die Mitgliederversammlung kann diese Geschäftsordnung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten ändern.

(2) Diese Geschäftsordnung wurde am 05. Oktober 2021 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt mit Beschluss in Kraft. Letzte Änderungen wurden am 25.09.2021 vorgenommen.

Kontakt

Wenn du mal eine Frage zum MHN hast, findest du hier Listen mit Ansprechpartner*innen in unserem Netzwerk.

Darüber hinaus bietet das MHN im Mitgliederbereich viele themenbezogene Ansprechpartner, z. B. zu Studienfächern, zu Stipendien, zu Seminaren und zu Auslandsstudien allgemein.

Oder möchtest du erst einmal ins MHN hineinschnuppern? Dann kannst du Kontakt zu deinem lokalen Ansprechpartner aufnehmen und dich nach Regionaltreffen erkundigen. Die Regionalbetreuung nennt dir gerne den zuständigen Ansprechpartner für deine Region.

Vorstand

Julia Niggemeyer
Jakob Kölsch
Vanessa Vieth
Vanessa Vieth
Ann-Christin Poser

Kontakt zu den Teams

Wenn du als Mitglied Kontakt zu einem Team aufnehmen möchtest, dann schau bitte in den entsprechenden Team-Kurs.

E-Mail-Adressen

Als Beitrag zum Spamschutz: Bitte ersetze in beispiel@mind-hochschul-netzwerk.de das Wort beispiel durch den entsprechenden Begriff:

  • Vorstand: vorstand
  • Aufnahmekommission: aufnahmekommission
  • Mitgliederbetreuung: mitgliederbetreuung
  • Kooperationen: kooperation
  • IT-Team/Webmaster: it

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01.1 Allgemeine Hinweise

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Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Löschung und Berichtigung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.

  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

03.6 SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung auf der Website

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

04. Datenerfassung auf dieser Website

04.1 Cookies

Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Textdateien und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt.

Teilweise können auch Cookies von Drittunternehmen auf Ihrem Endgerät gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite betreten (Third-Party-Cookies). Diese ermöglichen uns oder Ihnen die Nutzung bestimmter Dienstleistungen des Drittunternehmens (z.B. Cookies zur Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen).

Cookies haben verschiedene Funktionen. Zahlreiche Cookies sind technisch notwendig, da bestimmte Websitefunktionen ohne diese nicht funktionieren würden (z.B. die Warenkorbfunktion oder die Anzeige von Videos). Andere Cookies dienen dazu, das Nutzerverhalten auszuwerten oder Werbung anzuzeigen.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs (notwendige Cookies) oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (funktionale Cookies, z. B. für die Warenkorbfunktion) oder zur Optimierung der Website (z.B. Cookies zur Messung des Webpublikums) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, sofern keine andere Rechtsgrundlage angegeben wird. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Sofern eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies abgefragt wurde, erfolgt die Speicherung der betreffenden Cookies ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Soweit Cookies von Drittunternehmen oder zu Analysezwecken eingesetzt werden, werden wir Sie hierüber im Rahmen dieser Datenschutzerklärung gesondert informieren und ggf. eine Einwilligung abfragen.

Moodle verwendet Cookies und dabei werden folgende Dateien übermittelt und gespeichert:

  • MoodleSession identifiziert die eingeloggten Nutzerdaten über eine anonyme ID und speichert ihre Anmeldung für die aktuelle Sitzung im MHN-Moodle. Es muss erlaubt werden, damit der Login und die Zugriffsberechtigungen innerhalb des MHN-Moodle während der Sitzung erhalten bleiben. Das Cookie wird automatisch gelöscht, sobald sich die Nutzenden vom System abmelden oder den Webbrowser schließen.

  • MoodleID speichert den Benutzernamen im Webbrowser. Bei der nächsten Anmeldung am System wird dieser automatisch in die Anmeldemaske eingetragen, um den Anmeldeprozess für die Nutzenden zu beschleunigen. Die Nutzenden können das Cookie bei der Anmeldung optional aktivieren.

04.2 Anfrage per E-Mail oder Telefon

Wenn Sie uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. 

04.3 Registrierung über Website

Sie können sich auf dieser Website registrieren, um zusätzliche Funktionen auf der Seite zu nutzen. Die dazu eingegebenen Daten verwenden wir nur zum Zwecke der Nutzung des jeweiligen Angebotes oder Dienstes, für den Sie sich registriert haben. Die bei der Registrierung abgefragten Pflichtangaben müssen vollständig angegeben werden. Anderenfalls werden wir die Registrierung ablehnen.

Für wichtige Änderungen etwa beim Angebotsumfang oder bei technisch notwendigen Änderungen nutzen wir die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse, um Sie auf diesem Wege zu informieren.

Die Verarbeitung der bei der Registrierung eingegebenen Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung des durch die Registrierung begründeten Nutzungsverhältnisses und ggf. zur Anbahnung weiterer Verträge (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Die bei der Registrierung erfassten Daten werden von uns gespeichert, solange Sie auf dieser Website registriert sind und werden anschließend gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. 

05. Soziale Medien

05.1 Präsenz in sozialen Netzwerken (Social Media)

Zwecke der Verarbeitung

Wir sind auf Social Media Plattformen vertreten, um mit den Nutzern dieser Plattformen in Kontakt zu treten und unsere Reichweite (Bekanntheitsgrad) zu erhöhen. Die Kommunikation mit den Nutzern erfolgt dabei durch Nutzung der auf den Plattformen verfügbaren Funktionen. Um den Erfolg unserer Aktivitäten zu messen, nutzen wir vom jeweiligen Hersteller angebotene Auswertungen oder auch Tracking Funktionen (zB. für interessens-/verhaltenbezogenes Profiling), Cookies und Remarketingfunktionen. Um den Meinungsaustausch zu fördern oder neue Kunden zu gewinnen betreuen wir Gruppen.

Hinweise zur Datenverarbeitung durch Soziale Netzwerke

Die Betreiber von Sozialen Netzwerken haben Ihren Sitz in der Regel nicht innerhalb der Europäischen Union. Dadurch werden personenbezogene Daten auch außerhalb der Europäischen Union verarbeitet (zB. USA). Dadurch besteht ein erhöhtes Risiko, dass Daten von Nutzern nicht mit dem von der Europäischen Union geforderten Datenschutzanforderungen verarbeitet werden oder Rechte von Nutzern nicht oder erschwert ausgeübt werden können.

Soziale Netzwerke verarbeiten umfangreich Daten der Nutzer, um persönliche Nutzungsprofile zu erstellen. Diese Nutzungsprofile werden insbesondere für Werbezwecke oder Marktforschungsdaten genutzt. Dies kann sich in Form von Werbeanzeigen äußern den Nutzern innerhalb oder auch außerhalb der Sozialen Netze angezeigt werden, die den Interessen des Nutzers entsprechen. Zusätzlich werden in der Regel z.B. Daten über die bei der Nutzung der Plattformen verwendeten Geräte, Browser, Auflösung dem Nutzungsprofil zugeordnet. Für diese Zwecke werden unter anderem Cookies auf den Rechnern der Nutzer gespeichert.

Für eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Verarbeitungsformen und der Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-Out) verweisen wir auf die Datenschutzerklärungen und Angaben der Betreiber der jeweiligen Netzwerke.

Ihre Betroffenenrechte (z.B. Auskunft oder Löschung) können Sie am besten beim jeweiligen Anbieter geltend machen. Nur die Betreiber der Sozialen Plattformen haben Zugriff auf Ihre Daten und können Ihre Anträge zu Betroffenenrechten auch erfüllen.

Verarbeitete Datenarten
  • Persönliche Identifikationsdaten (z.B. Namen, Adressen, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)

  • Elektronische Identifikationsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten, Geräteinformationen, IP-Adressen)

Rechtsgrundlagen 
  • Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO).

Facebook

Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland, Mutterunternehmen: Facebook, 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA; Website: https://www.facebook.com

Datenschutzerklärung: https://www.facebook.com/about/privacy

Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out): Einstellungen für Werbeanzeigen: https://www.facebook.com/settings?tab=ads

Zusätzliche Hinweise zum Datenschutz: Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten auf Facebook-Seiten: https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum

Datenschutzhinweise für Facebook-Seiten: https://www.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data.

Instagram

Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA, 94025, USA; Website: https://www.instagram.com

Datenschutzerklärung: https://instagram.com/about/legal/privacy.

LinkedIn

LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Irland; Website: https://www.linkedin.com

Datenschutzerklärung: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy

Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out): https://www.linkedin.com/psettings/guest-controls/retargeting-opt-out.

10 eCommerze und Zahlungsanbieter

10.1 Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Online-Shops, Händler und Warenversand

Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an die mit der Lieferung der Ware betrauten Unternehmen oder das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

10.2 Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Dienstleistungen und digitale Inhalte

Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut.

Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

11. Audio- und Videokonferenzen

11.1 Datenverarbeitung Audio- und Videokonferenztools

Für die Kommunikation mit unseren Mitgliedern setzen wir unter anderen Online-Konferenz-Tools ein. Die im Einzelnen von uns genutzten Tools sind unten aufgelistet. Wenn Sie mit uns per Video- oder Audiokonferenz via Internet kommunizieren, werden Ihre personenbezogenen Daten von uns und dem Anbieter des jeweiligen Konferenz-Tools erfasst und verarbeitet.

Die Konferenz-Tools erfassen dabei alle Daten, die Sie zur Nutzung der Tools bereitstellen/einsetzen (E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer). Ferner verarbeiten die Konferenz-Tools die Dauer der Konferenz, Beginn und Ende (Zeit) der Teilnahme an der Konferenz, Anzahl der Teilnehmer und sonstige „Kontextinformationen“ im Zusammenhang mit dem Kommunikationsvorgang (Metadaten).

Des Weiteren verarbeitet der Anbieter des Tools alle technischen Daten, die zur Abwicklung der Online-Kommunikation erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere IP-Adressen, MAC-Adressen, Geräte-IDs, Gerätetyp, Betriebssystemtyp und -version, Client-Version, Kameratyp, Mikrofon oder Lautsprecher sowie die Art der Verbindung.

Sofern innerhalb des Tools Inhalte ausgetauscht, hochgeladen oder in sonstiger Weise bereitgestellt werden, werden diese ebenfalls auf den Servern der Tool-Anbieter gespeichert. Zu solchen Inhalten zählen insbesondere Cloud-Aufzeichnungen, Chat-/ Sofortnachrichten, Voicemails hochgeladene Fotos und Videos, Dateien, Whiteboards und andere Informationen, die während der Nutzung des Dienstes geteilt werden.

Bitte beachten Sie, dass wir nicht vollumfänglich Einfluss auf die Datenverarbeitungsvorgänge der verwendeten Tools haben. Unsere Möglichkeiten richten sich maßgeblich nach der Unternehmenspolitik des jeweiligen Anbieters. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung durch die Konferenztools entnehmen Sie den Datenschutzerklärungen der jeweils eingesetzten Tools, die wir unter diesem Text aufgeführt haben. 

Zweck und Rechtsgrundlagen

Die Konferenz-Tools werden genutzt, um mit angehenden oder bestehenden Mitgliedern zu kommunizieren oder bestimmte Leistungen gegenüber unseren Mitgliedern anzubieten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO). Des Weiteren dient der Einsatz der Tools der allgemeinen Vereinfachung und Beschleunigung der Kommunikation mit uns bzw. unserem Verein (berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Soweit eine Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt der Einsatz der betreffenden Tools auf Grundlage dieser Einwilligung; die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. 

Speicherdauer

Die unmittelbar von uns über die Video- und Konferenz-Tools erfassten Daten werden von unseren Systemen gelöscht, sobald Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Gespeicherte Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Zwingende gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

Auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der Konferenz-Tools zu eigenen Zwecken gespeichert werden, haben wir keinen Einfluss. Für Einzelheiten dazu informieren Sie sich bitte direkt bei den Betreibern der Konferenz-Tools.

Eingesetzte Konferenz-Tools

Wir setzen folgende Konferenz-Tools ein:

Wir nutzen Discord. Anbieter dieses Dienstes ist Discord., 4444 De Haro St, Suite 200, San Francisco, California 94107, USA. Details zur Datenverarbeitung entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Discord: https://discord.com/privacy

12 Sonstige Dienste

12.1 Umgang mit Bewerberdaten

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich bei uns für eine Mitgliedschaft via Online-Bewerberformular zu bewerben. Im Folgenden informieren wir Sie über Umfang, Zweck und Verwendung Ihrer im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhobenen personenbezogenen Daten. Wir versichern, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht und allen weiteren gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden. 

Umfang und Zweck der Datenerhebung 

Wenn Sie uns eine Bewerbung zukommen lassen, verarbeiten wir Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten (z. B. Kontakt- und Kommunikationsdaten, Angaben vom Bewerbungsformular, Notizen im Rahmen des Aufnahmeprozesses etc.), soweit dies zur Entscheidung über die Begründung der Aufnahme erforderlich ist. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (allgemeine Vertragsanbahnung) und – sofern Sie eine Einwilligung erteilt haben – Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb unseres Vereins ausschließlich an Personen weitergegeben, die an der Bearbeitung Ihrer Bewerbung beteiligt sind.

Sofern die Bewerbung erfolgreich ist, werden die von Ihnen eingereichten Daten auf Grundlage von § 26 BDSG-neu und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zwecke der Durchführung der Mitgliedschaft in unseren Datenverarbeitungssystemen gespeichert.

Aufbewahrungsdauer der Daten

Sofern wir Ihre Bewerbung ablehnen oder Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, behalten wir uns das Recht vor, die von Ihnen übermittelten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bis zu 6 Monate ab der Beendigung des Bewerbungsverfahrens (Ablehnung oder Zurückziehung der Bewerbung) bei uns aufzubewahren. Anschließend werden die Daten gelöscht. Die Aufbewahrung dient insbesondere Nachweiszwecken im Falle eines Rechtsstreits. Sofern ersichtlich ist, dass die Daten nach Ablauf der 6-Monatsfrist erforderlich sein werden (z.B. aufgrund eines drohenden oder anhängigen Rechtsstreits), findet eine Löschung erst statt, wenn der Zweck für die weitergehende Aufbewahrung entfällt.

Eine längere Aufbewahrung kann außerdem stattfinden, wenn Sie eine entsprechende Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erteilt haben oder wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Löschung entgegenstehen.

13.1 Aufnahme in die Mitgliederdatenbank

Im Falle der Aufnahme werden die Daten aus dem Aufnahmeantrag in die Mitgliederdatenbank übertragen. Die Daten dienen dann dem Zwecke der Vernetzung der Mitglieder und Vereinsarbeit. Die Aufnahme in die Mitgliederdatenbank geschieht ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Abgabe der Einwilligung ist freiwillig und steht in keinem Bezug zum laufenden Bewerbungsverfahren. Der Betroffene kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. In diesem Falle werden die Daten aus der Mitgliederdatenbank unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsgründe vorliegen.

Hinweise zu Veranstaltungen

Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen (Artikel 13, 14 DSGVO)

Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung, die Sie per Häkchen bestätigen, willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung ein. Weiterhin willigen Sie ein, Ihren Titel, Name, Vorname und die Adresse für unsere Zwecke zur Durchführung unserer Veranstaltung zu verarbeiten.

Informationspflichten

Gemäß Art. 13 DSGVO sind wir verpflichtet Sie ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Diese Informationen dienen dazu Ihnen transparent darzustellen, wie wir den Schutz Ihrer Daten gewährleisten und die Verarbeitung nach gesetzlichen Vorgaben sicherstellen. Nachfolgend erläutern wir Ihnen, welche Daten wir von Ihnen zu welchen Zwecken verarbeiten und welche Rechte Ihnen hierbei zustehen und unsererseits eingehalten werden.

Zwecke der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer Einwilligung durch die verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung:

Primärer Verarbeitungszweck
  • Führen einer Teilnehmerliste (Inhalt: Titel, Name, Vorname, Wohnort)

  • Erstellung und Ausdruck von Namensschildern (Titel, Name, Vorname, Funktion)

  • Rechnungserstellung (Name, Vorname, Anschrift)

  • Erstellung von Teilnahmebescheinigungen (Inhalt: Titel, Name, Vorname, Anschrift)

Dies dient in erster Linie zum Zwecke der angemessenen Planung der Veranstaltungen (bspw. Bestimmung der Teilnehmerzahl, erforderliche Kommunikation, Planung weiterer Veranstaltungen etc.) und späteren Identifikation Ihrer Person. Die Teilnehmerlisten werden im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung auch genutzt, um Ihnen zum Veranstaltungszeitpunkt mit Ihrem Namen versehene Namensschilder anbieten zu können. Die Inanspruchnahme dieses Angebots ist gänzlich freiwilliger Natur.

Dauer der Verarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt nur so lange, wie es zur Planung und Durchführung der Veranstaltung notwendig ist. Weiterhin kann es aufgrund geltender Rechtsvorschriften (Aufbewahrungspflichten z.B. nach AO, HGB, etc. nach erfolgter Rechnungsstellung unsererseits) erforderlich sein Ihre Daten über einen längeren Zeitraum (maximal 10 Jahre) zu speichern und zu verarbeiten. Sie können die Löschung Ihrer Daten jederzeit fordern. Wir werden Ihre Daten dann unverzüglich löschen, sollten rechtliche Verpflichtungen zur Aufbewahrung dem nicht entgegenstehen. 

 

Ihre Rechte als betroffene Person

Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht auf Mitteilung über die:

  • Verarbeitungszwecke

  • Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (mit Gruppenbezeichnungen wie Gesundheitsdaten, Bonitätsdaten usw.),

  • Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden,

  • geplante Speicherdauer falls möglich, andernfalls die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,

  • Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,

  • Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung

  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

  • Herkunft der Daten, soweit diese nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben wurden, und

  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling mit aussagekräftigen Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahre.

Sie erklären sich durch Ihre verbindliche Anmeldung damit einverstanden, dass die angegebenen Daten (Titel, Name, Vorname, Anschrift) auf der Teilnehmerliste im Rahmen der Veranstaltung verarbeitet werden.

Kontakt

c/o Prof. Dr. Sara Köser
In der Gänsweide 1
76669 Bad Schönborn

 

E-Mail-Adresse: vorstand(at)mind-hochschul-netzwerk.de.

Datenschutzbeauftragter: service(at)dsgvoschutzteam.com

Datenschutzerklärung: https://www.mind-hochschul-netzwerk.de/mod/book/view.php?id=253&chapterid=4.

Hinweis auf Foto- und Videoaufnahme

Im Rahmen der Veranstaltung werden Bildaufnahmen erstellt. Nachfolgend informieren wir Sie über die Art und Zwecke der Bildaufnahmen, über die Rechtsgrundlagen und Ihre Rechte.

Die Bildaufnahmen werden zu den folgenden Zwecken verwendet

Bereitstellung der Aufnahmen für die Teilnehmer; Vereinsinterne Nutzung; Verwendung im internen Netzwerk (Intranet); Hinweise auf weitere und auf ähnliche Veranstaltungen; Öffentliche Berichterstattung über die Veranstaltung; Verwendung auf unserer Website; Veröffentlichung in sozialen Medien; Kommerzielle Nutzung, z.B. in Stockbildarchiven.

Art der Aufnahmen

Fotografien und Videoaufnahmen.

Rechtsgrundlagen der Aufnahmen

Berechtigte Interessen an der Nutzung der Aufnahmen zu den vorgenannten Zwecken gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO.

Aufbewahrungsdauer der Bildaufnahmen

Die Bildaufnahmen werden solange aufbewahrt, wie das zu den vorgenannten Zwecken erforderlich ist. Die Bildaufnahmen können intern unbeschränkt aufbewahrt werden, z.B. zur Sicherung von urheberrechtlichen Rechtsansprüchen durch Nachweis von Originalaufnahmen und darüber hinaus aus Gründen zeitgeschichtlicher Dokumentation.

Hinweise auf Bildaufnahmen Dritter

Bildaufnahmen können auch von den Teilnehmern der Veranstaltung in deren eigener Verantwortung erstellt werden. Wir bitten die Teilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme auf ihre Persönlichkeitsrechte.

Wir bitten Sie besondere Rücksicht auf minderjährige Personen zu nehmen und diese nicht oder nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bzw. bei Jugendlichen ab 16. Lebensjahr mit deren Einwilligung abzulichten.

Ihre Rechte: Sie können Ihr Recht auf Auskunft oder Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Fotografien geltend machen und können sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Sie können der Verarbeitung von Aufnahmen und Daten, die Sie betreffen jederzeit widersprechen.

Kontakt
c/o Prof. Dr. Sara Köser 
In der Gänsweide 1
76669 Bad Schönborn

E-Mail-Adresse: vorstand(at)mind-hochschul-netzwerk.de.

Datenschutzerklärung: https://www.mind-hochschul-netzwerk.de/mod/book/view.php?id=253&chapterid=4.

Datenschutzbeauftragter: service(at)dsgvoschutzteam.com.

Erstellt mit kostenlosem Datenschutz-Generator.de von Dr. Thomas Schwenke

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Mind-Hochschul-Netzwerk e.V.
In der Gänsweide 1
76669 Bad Schönborn

Kontakt

E-Mail: vorstand(at)mind-hochschul-netzwerk.de
Telefon: 07253/2098932

Vertretungsberechtigter Vorstand:

Vanessa Vieth (Vorsitzende), Thilo-Alexander Ginkel, Jakob Kölsch

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE326312358

Vereinsregister

Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Registernummer: VR 703514
Sitz: Bruchsal

Redaktionell verantwortlich

Vanessa Vieth
Mind-Hochschul-Netzwerk e.V.
In der Gänsweide 1
76669 Bad Schönborn

Das Impressum gilt auch für folgende Social Media Profile:

Instagram: https://www.instagram.com/mind.hochschul.netzwerk/

Facebook: https://www.facebook.com/search/top?q=mhn%20-%20mind%20hochschul%20netzwerk

LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/mind-hochschul-netzwerk/

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Unsere Bankverbindung

Mind-Hochschul-Netzwerk e.V.
IBAN: DE31700932000002517710
BIC: GENODEF1STH
VR-Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg

 

Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html